Wie ist das nun eigentlich: Muss ich als Deutscher einen Personalausweis 1.) besitzen und 2.) permanent bei mir führen? Man hört ja dazu die unterschiedlichsten Aussagen.
Das Rechtsportal Valuenet schreibt: "Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen. [...] Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. [...] Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei [...] unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. [...] Die Ausweispflicht kann auch durch den Reisepass erfüllt werden."
Also: Ich muss entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen. (In der Vergangenheit musste ich lernen, dass ein Reisepass nicht als Identifikation beim Blutspenden ausreicht.) Ich kann das Dokument zu Hause liegen lassen, muss das Ding aber jedem Schutzmann und jeder Schutzfrau vorzeigen können.
Kann/soll/muss ich bei der Ausweiskontrolle die Beamten bitten, mir nach Hause zu folgen, damit ich mich dort ausweisen kann? Ja, sagt ein User im Stern-Forum: "Falls du keinen Perso dabei hast, kann die Polizei - und auch andere Ordnungsbehörden - dich aber nach Hause begleiten, um sich dort deinen Personalausweis zeigen zu lassen und die Personalien zu überprüfen."
Und ich nehme an, falls sich das als zu kompliziert erweisen sollte (wenn ich etwa hinter den 7 Bergen wohne, aber vor den 7 Bergen aufgegriffen werde) oder wenn ich Sperenzchen mache, muss ich mit auf die Wache oder bekomme ein Bußgeld auferlegt. Okay.
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