Am Montag, dem 14. September, erreichte mich diese, mein Leihfahrrad betreffende Nachricht:
"Sehr geehrter Herr Gaitzsch,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass das CallBike xxxx durch unsere Servicemitarbeiter vor Ort bisher nicht wieder aufgefunden wurde. Wir möchten Sie daher darum bitten, nochmals zu prüfen, ob Ihnen ggf. weitere Informationen zur Rückgabe des Rades, speziell zum Standort einfallen.
Liegen keine neuen Informationen vor, bitten wir Sie, den Verlust des Rades bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Nur bei Vorlage des entsprechenden Aktenzeichens ist es uns möglich den Fall auch in Ihrem Interesse weiter zu bearbeiten."
Unter Aufbietung all meiner Gedächtniskräfte und mithilfe von Google Maps rekonstruierte ich den Abstellort des Rades und teilte ihn den Serviceleuten mit.
Das half! Gestern bekam ich nämlich die Rechnung über die betreffende Fahrt. Der darin aufgeführte Leihzeitraum deckte sich mit dem von mir erinnerten. Das Bike muss meinen Verriegelungsvorgang also durchaus registriert haben, nur bei der Übertragung an die Zentrale muss etwas schiefgegangen sein. Was weiß ich. Vertragsrechtlich mindestens erstaunlich finde ich nur, dass es meine Aufgabe gewesen wäre, "den Verlust des Rades bei der Polizei zur Anzeige zu bringen".
Die Aufregung war damit allerdings nicht vorbei, denn die Rechnung versetzte mir einen weiteren Schock: Neuerdings schlägt das Abstellen eines DB-Bikes außerhalb einer Sammelstelle mit 10,- € zu Buche! DAFÜR HÄTTE ICH AUCH MIT DEM TAXI FAHREN KÖNNEN! Dabei hatte ich mich zuvor noch über die neuen Konditionen gefreut, nach welchen eine halbstündige Fahrt bloß noch 1,- € kostet. Den Passus über die Sammelstellenmissachtungsstraferhöhung hatte ich überlesen. Macht euch also – dies ist mein abschließender Rat – stets über CallBike-Standorte schlau, wenn ihr dieses Verkehrsmittel in einer fremden Stadt zu nutzen plant.
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