Elf verschiedene Süßstoffe sind in der EU zugelassen. Ich möchte sie in einer kurzen Übersicht vorstellen. Der Süßkraft-Faktor gibt an, wie süß das jeweilige Süßungsmittel im Vergleich zu normalem Zucker ist (Saccharose hat demnach den Süßkraftwert 1).
6. Acesulfam-K
Zugelassen seit 1990 (Deutschland)
Süßkraft: ca. 200
Bedenklichkeit: offenbar keine, obwohl es wie bei anderen Süßstoffen entsprechende Vermutungen gab. Eine Diät mit 3% Acesulfam-K (die menschliche Entsprechung wären ca. 1,3 Dosen künstlich gesüßte Limonade pro Tag) zeigte bei Ratten nach 40 Wochen keine Auswirkung auf das Krebsrisiko, eine ähnliche Studie lieferte jedoch "Zeichen von Karzinogenität" bei (ausschließlich) männlichen Mäusen. Ein Versuch von 2013 – ebenfalls an männlichen Mäusen – legte den Schluss nahe, dass die dauerhafte Einnahme dieses Süßstoffs neurologische Funktionen beeinträchtigen könnte; für Details müsste man den verlinkten Artikel lesen. Je nach Ausschussempfehlung sollte man sich auf 9 bis 15 mg Acesulfam pro kg Körpermasse beschränken. Ansonsten ist das Zeug prima: keine Kalorien, kein Kariesrisiko. "Acesulfam wird nicht verstoffwechselt, sondern unverändert wieder ausgeschieden" (DSV) "und auch in Kläranlagen nicht abgebaut" (Wikipedia), was wohl bedeutet, dass unser Trinkwasser langfristig damit angereichert sein wird.
7. Neohesperidin-Dihydrochalkon (NHDC)
Zugelassen seit 1994 (EU und Deutschland)
Süßkraft: 400 - 600
Bedenklichkeit: In Dosen ab 20 ppm (parts per million) kann NHDC Übelkeit und Migräne verursachen. "This is not widely documented, however is unquestionably known within the food science communities that have worked with the product, and many recommend wearing a surgical mask when handling pure NHDC." (Wikipedia) Ansonsten wird es als generell sicher eingestuft. Das (kalorienfreie) NHDC wird gern in Kombination mit anderen Süßstoffen als Geschmacksverstärker (sog. synergistischer Effekt) sowie als Unterdrücker bitteren Geschmacks verwendet, "weshalb es sich auch besonders gut zum Einsatz bei Arzneimittel wie Tropfen, Sirups und Brausetabletten eignet. Als Einzelsüßstoff hat es einen anhaltenden Nachgeschmack, der an Lakritze oder Menthol erinnert." (DSV) Gewonnen wird es aus bestimmten Farbstoffen von Zitrusfrüchten.
8. Saccharin
Der bekannteste und älteste Zuckerersatz. Nach seiner Entdeckung 1878 gab es hinsichtlich der Zulassung sowohl in Amerika als auch in Europa ein stetiges, v.a. wirtschaftlich begründetes Hin und Her.
Süßkraft: 450 - 550
Bedenklichkeit: das übliche. Saccharin ist in der vom Scientific Committee on Food im Juni 1995 festgelegten Höchsteinnahmemenge von 5 mg pro kg Körpergewicht unproblematisch. Forschungen an Nagetieren kamen bzgl. des Krebsrisikos zu unterschiedlichen Ergebnissen; bei jenen, die eine erhöhte Krebswahrscheinlichkeit durch Saccharinkonsum bejahten, wurde die unrealistisch hohe Gabe des Stoffes kritisiert. Dabei hat die kanadische Regierung 1977 Saccharin verboten, nachdem im Rahmen einer Studie "Ratten [...] mit hohen Dosen Saccharin gefüttert wurden" und "die männlichen Tiere eine Häufung von Blasenkrebs aufwiesen." (Wikipedia) Das Verbot wurde inzwischen aufgehoben, und auch in den USA unterliegen saccharinhaltige Lebensmittel seit 2000 nicht mehr der Warnhinweispflicht. Wie andere Süßstoffe auch hat Saccharin einen bitteren bis metallischen Nachgeschmack.
Fortsetzung folgt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen