Elf verschiedene Süßstoffe sind in der EU zugelassen. Ich möchte sie in einer kurzen Übersicht vorstellen. Der Süßkraft-Faktor gibt an, wie süß das jeweilige Süßungsmittel im Vergleich zu normalem Zucker ist (Saccharose hat demnach den Süßkraftwert 1).
9. Sucralose
Zugelassen seit April 2004 (EU), Januar 2005 (Deutschland)
Süßkraft: 600
Bedenklichkeit: Menschen mit Fruktoseintoleranz sollten aufpassen, ansonsten gibt es keine bisher entdeckten gesundheitlichen Auswirkungen, wenn die empfohlene Höchsttagesdosis eingehalten wird: 15 mg / kg Körpergewicht (Bundesinstitut für Risikobewertung) bzw. 9 mg (Canadian Diabetes Association). Dementsprechend ist die 1976 entdeckte Sucralose in über 80 Ländern zugelassen. Sie hat die üblichen Eigenschaften von Zuckerersatzstoffen: Sie ist kalorienfrei, zahnschonend und gut wasserlöslich, hat keinen Einfluss auf den Insulinspiegel, wird nur langsam in Kläranlagen abgebaut, sie zeitigt aber keinen bitteren, sondern im Gegenteil einen extra-süßen Nachgeschmack.
10. Thaumatin
Zugelassen seit 1996 (EG), 1998 (Deutschland)
Süßkraft: 2000 - 3000
Bedenklichkeit: keine. Es ist in der Tat der einzige Süßstoff, für den keine Obergrenze der täglichen Einnahmemenge vorgegeben wurde. Thaumatin ist ein Proteinmix aus den Beeren der Katamfe, einer im tropischen Afrika heimischen Staudenpflanze. "Den Durchbruch im Massenmarkt hat es nicht geschafft. Durch das geringe Vorkommen in der Pflanze und den hohen Aufwand für den für Lebensmittel benötigten hohen Reinheitsgrad ist Thaumatin preislich nicht konkurrenzfähig. Außerdem ist es nicht kochstabil und der Lakritzgeschmack schränkt die Verwendbarkeit zusätzlich ein." (Wikipedia) Wegen des lakritzigen Nebengeschmacks ist es in den USA auch nicht als Süß-, sondern nur als Aromastoff anerkannt.
11. Aspartam-Acesulfam-Salz
Zugelassen seit 2005 (EU)
Süßkraft: 350
Bedenklichkeit: wie Nr. 2 nicht geeignet für PKU-Patienten, ansonsten offenbar keine. "Hä, ein Salz als Süßstoff?", ruft man aus, wenn man zum ersten Mal davon liest. "Salz" ist aber im rein chemischen Sinne zu verstehen. Man lässt Aspartam (s. Nr. 2) und Acesulfam-K (s. Nr. 6) im Verhältnis 2:1 in einer Säurelösung kristallisieren. Dadurch entsteht dann so etwas wie ein "Best of both worlds" aus beiden Stoffen. Es ist sehr gut wasserlöslich und kalorienarm. Das Deutsche Zusatzstoffmuseum (was es alles gibt!) bewertet Aspartam-Acesulfam-Salz mit "auch nicht besser als die beiden Ausgangsstoffe".
Und in der nächsten Folge werfen wir einen Blick auf die nicht zugelassenen Süßstoffe, was hoffentlich ein bisschen spannend wird.
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