»Lieber Herr Dr. Erlinger! Ich möchte mich schon seit vielen Jahren gerne an einem Time-Sharing-Modell für ein Häuschen im Skigebiet Loser-Altaussee beteiligen, doch fehlte mir bislang das nötige Kleingeld. Letzte Woche bin ich an 10.000 Euro gekommen, mit denen ich mir den Traum ohne weiteres erfüllen könnte. Bei der Summe handelt es sich allerdings um die Belohnung, die für Hinweise zur Ergreifung eines Mörders von der Familie des Opfers ausgelobt worden war. Darf ich den Betrag nun einfach für diesen Luxus ausgeben? Würde ich mich zu Recht unwohl fühlen, wenn mein Amüsement mittelbar durch ein Verbrechen und auf dem Rücken leidender Menschen zustande kommen konnte?«
TORSTEN G., FRANKFURT/M.
-----Und nächste Woche nicht im SZ-Magazin:
GEWISSENSFRAGE an DR. DR. RAINER ERLINGER
»Hallo, ich bin's noch mal. Ich habe vergangene Woche eine knifflige Frage in Ihrer Rubrik beantworten lassen, wofür ich mich herzlich bedanke. Diese Woche muss ich nun gestehen, dass jene Frage absolut keinen Bezug zur Realität hatte. Der Fall entsprang meiner Fantasie, nachdem ich "Aktenzeichen XY" gesehen hatte. Soll ich mich schämen, weil ich mir unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Expertise eines sicher vielbeschäftigten Multipeldoktors erschlichen habe? Sie brauchen darauf nicht zu antworten.«
TORSTEN G., immer noch FRANKFURT
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen