Nachdem ich bereits vor einer Weile im Rahmen der Ausführungen zu dem kuriosen Streit um die Insel Hans den Begriff des Kondominiums eingeführt habe, möchte ich heute ein solches vorstellen, und zwar eines, das sich mitten in Europa befindet. Es handelt sich nicht um Andorra; das Kofürstentum Andorra war zwar nach allgemeiner Auffassung bis 1993 ein solches, seit der Verfassungsänderung gilt es aber lediglich als souveräner Staat mit zwei (fremdländischen!) Staatsoberhäuptern, nämlich dem Bischoff von Urgell (Spanien) und dem Präsidenten Frankreichs (in Nachfolge des Grafen von Foix).
Die Rede ist vom gemeinschaftlichen deutsch-luxemburgischen Hoheitsgebiet. Dieses umfasst im Wesentlichen die ca. 128 km lange Gewässergrenze zwischen Deutschland und Luxemburg, welche aus der Our, der Sauer und der Mosel besteht, wobei erstere in zweitere und zweitere in drittere mündet. Das heißt in der Theorie: Fahre ich beispielsweise auf der Höhe Perl (Saarland) mit einem Floß über die (bis zu >100 Meter breite) Mosel, befinde ich mich, wenn ich vom deutschen Ufer losgefahren bin, solange in Deutschland, bis ich das luxemburgische Ufer erreicht habe, und umgekehrt. Die Grenze dieses Gebiets ist dabei nicht einfach "das Ufer", sondern streng definiert als "Schnittlinie der Wasseroberfläche mit der Landoberfläche, die sich bei Mittelwasserstand frei fließend, in Staubereichen durch den hydrodynamischen Stauspiegel bildet".
Die Zone, über welche die beiden Nachbarländer gemeinsam herrschen, beinhaltet auch explizit den Luftraum oberhalb des Flusssystems sowie den Untergrund (Wortlaut im Vertrag von 1984: "die Luftsäule oberhalb sowie den Erdsockel unterhalb der Wasserfläche innerhalb seiner seitlichen Begrenzung"). Sie besteht übrigens – und jetzt wird's spannend – nicht nur aus den Grenzflüssen selbst: Von den 700,92 Hektar fallen 2,58 auf zwei kleine namenlose Inseln in der Sauer und in der Mosel; auf der Nordhälfte der Moselinsel liegt sogar ein halber Hektar Wald. Und dann gibt es natürlich noch Brücken, nicht weniger als 29, davon eine Eisenbahnbrücke und 21 für Kraftfahrzeuge. Die letzte, für Fußgänger und Radfahrer, wurde erst kürzlich bei Ralingen-Wintersdorf errichtet. Bau-, Sanierungs- und Unterhaltskosten für alle Brückenabschnitte, die im Kondominium liegen, stemmen die Bundesrepublik und das Großherzogtum zu je 50 Prozent. "Die Moselschleusen Grevenmacher und Stadtbredimus sind explizit vom Kondominium ausgenommen." (Wikipedia)
Eine weitere Besonderheit ist, dass das gesamte deutsch-luxemburgische Territorium ein gemeindefreies Gebiet darstellt. Was es mit dieser verwaltungsrechtlichen Sonderform auf sich hat, erkläre ich in einem separaten Beitrag.
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