In meiner Social-Media-Blase ist es seit Wochen das brennendste Thema: die Wahl zum Vogel des Jahres 2021. Weil dieses Event zum nunmehr 50. Mal stattfindet, übernimmt ausnahmsweise nicht der NABU, der das traditionell gemeinsam mit dem Bayerischen Landesbund für Vogelschutz tut, die Kür, sondern lässt das gemeine Volk abstimmen. Mit regelrechtem Furor werden nun allseits Kandidaten gepusht, hartbandagige Image- und Verleumdungskampagnen geführt, wird Werbung betrieben, als ginge es um die Petition für eine Verfassungsänderung.
Allein ich enthalte mich jeder Positionierung, nehme an keinen Diskussionen teil, habe keinen Favoriten. Mir sind alle Tiere gleich lieb. Außer die Stadttaube, das Mistvieh kann mir gestohlen bleiben! Ups, jetzt habe mich ja doch zu einer Aussage hinreißen lassen. Nun gut, da bereits die Turteltaube Vogel des Jahres 2020 geworden ist, hoffe ich, dass die Abstimmenden vernünftig genug sind, nicht erneut einer Vertreterin der Familie der Columbidae diese Ehre zuteil werden zu lassen. Zu wünschen bleibt weiters, dass niemand den Titel erringt, der ihn schon einmal innehatte (vgl. Feldlerche 1998 und 2019; Eisvogel 1973 und 2009; Weißstorch 1984 und 1994). Ein absoluter Newcomer hätte es verdient, etwa der Eichelhäher oder der Zilpzalp. Warum nicht ein politisches Zeichen setzen und einen eingewanderten Federling nominieren (z.B. Rosaflamingo)? Oder einen Irrgast wie den Krauskopfpelikan ernennen? Oder gar nicht eine ganze Art, sondern ein Einzelexemplar, nämlich jenen Schwarzbrauenalbatros, der sich seit 2014 regelmäßig auf Helgoland und Sylt sehen lässt? Okay, allmählich verstehe ich, wie man zu diesem Komplex starke Meinungen entwickeln kann ...
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