Neulich süffelte ich eine Flasche schmackhaften Märzenbieres von Hösl aus dem oberpfälzischen Mitterteich. Märzen trinke ich eher selten, und die Frage, woher die Bezeichnung kommt, hatte ich mir bis dahin nie gestellt. Das rückseitige Etikett versucht sie zu beantworten:
'Mooooment', dachte ich, 'wenn man will, dass das Bier bis zum Sommer hält, kann man es doch einfach später brauen! Beziehungsweise könnte man ja bereits im Februar ein noch stärkeres ansetzen und hätte seine Ruh.' Der Hersteller verschweigt hier freilich einen wesentlichen – in Süddeutschland womöglich allseits bekannten – Fakt: Bier durfte gemäß der bayerischen Brauordnung nur zwischen 29. September und 23. April gebraut werden. Aber weshalb? War das ein pseudo-bibelexegetisch begründetes Willkür-Dekret, wie man es von dem erzkatholischen Albrecht V. nicht anders erwarten würde? Weit gefehlt! Wikipedia: "Grund war die in den Sommermonaten erhöhte Brandgefahr beim Biersieden. Hinzu kam, dass die Herstellung des in Bayern beliebten untergärigen Biers Temperaturen von unter zehn Grad erfordert."
Na, zum Glück sind diese Zeiten vorbei. Aber auch ein Glück, dass uns das Märzenbier erhalten geblieben ist. Prost!
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