Ich habe letzte Woche zufällig gelernt, dass das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, Kurztitel "Arbeitsschutzgesetz", so abgekürzt wird: ArbSchG. Da muss man den Gesetzgeber auch mal loben! Er hätte das kleine -b- in Arbeit ja auch weglassen können. Tagtäglich wäre in deutschen Amtsstuben, Gerichtssälen, Krankenhäusern, Fabriken und anderen von Professionalität und Seriosität geprägten Orten, wo dieses Gesetzbuch rumsteht, schallendes Gelächter zu vernehmen.
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